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Hardware bezeichnet die elektronische und mechanische Ausstattung eines Systems. Software stellt dagegen die Gesamtheit aller ausführbarer Programme dar.
Eine Hardware ist immer ein physischer Bestandteil eines Systems. Die Hardware kann nach der Von-Neumann-Architektur folgendermaßen aufgeteilt werden. Nach dieser Einteilung wird zwischen Steuerwerk, Rechenwerk, Speicherwerk und Eingabe / Ausgabewerk unterschieden.
Dieser Begriff schließt, neben prozessorgestützten Prozessen, auch elektromechanische Geräte mit ein. Anhand einer Software können folglich Aufgaben erledigt werden, indem sie von einem Prozess ausgewertet werden. Sie beeinflussen softwaregesteuerte Geräte. Eine Software stellt somit Daten und Programme dar, die nicht angefasst werden können. Diese befinden sich auf einer CD oder einer Diskette, der sogenannten Hardware. Die Software kann grundsätzlich nach verschiedenen Arten eingeteilt werden. Ein Einteilungskriterium stellt die Nähe zu der Hardware bzw. zum Anwender dar. Als Beispiele hierfür können die Systemsoftware und die Anwendungssoftware genannt werden. Zudem kann Software nach der Art des Auftraggebers unterteilt werden. Hierbei handelt es sich um Standardsoftware und um Individualsoftware. Eine weitere Möglichkeit ist die Einstufung nach dem Nutzungsrecht und der Unterteilung nach dem Quellcode. Die Verbreitung und die Nutzung der Software unterliegen dem Urheberrecht. Aufgrund dieser Tatsache gibt es mehrere Überlassungsmodelle: Verkauf, Nutzungsrecht, freie Software, Software als Service. Literatur•http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hardware&oldid=87013235 (Abgerufen: 31.03.11).•http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Software&oldid=85969763 (Abgerufen: 31.03.11).